Beim Erwerb von Fahrzeugen aus einem anderen EU-Land erhalten Sie von Ihrem Lieferanten ein sogenanntes COC-Papier, auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt.
Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief).
Es kann natürlich vorkommen, dass der Lieferant aus bestimmten Gründen das COC-Papier nicht vorlegen kann. In diesem Fall können wir für viele gängige Marken das COC-Papier für Sie beschaffen.
Selbst wenn es nicht möglich ist, für Ihre Fahrzeuge COC-Papiere zu bekommen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit zur Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief). Die Erstellung eines TÜV-Gutachtens. Auch diese Aufgabe werden wir für Sie übernehmen.